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2018-04-06T00:00:00Z
de
Gabriel Riesser, Denkschrift über die bürgerlichen Verhältnisse der Hamburgischen Israeliten zur Unterstützung der von denselben an Einen Hochedlen und Hochweisen Rath übergebenen Supplik. Als Manuscript gedruckt für die Mitglieder Eines Hochedlen und Hochweisen Rathes und der ebenfalls Hochlöblichen bürgerlichen Collegien, Hamburg 1834, S. 6-7
https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-17.de.v1
Gabriel Riesser
Institut für die Geschichte der deutschen Juden
Online Ressource
Nach mehreren antijüdischen Ausschreitungen in Hamburg verfasste 1834
der dortige jüdische Jurist Gabriel Riesser im Auftrag des Comités
zur Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten die
„Denkschrift über die bürgerlichen Verhältnisse der Hamburgischen
Israeliten“, die dem Hamburger Rat als Supplik übergeben wurde. In
dieser 120 Seiten umfassenden Schrift, die als Manuskript gedruckt
wurde, brachte der Verfasser verschiedene Probleme, die im
Zusammenhang mit dem Bürgerrecht Recht der Selbstverwaltung;
Voraussetzungen für die Erlangung des Bürgerrechts waren frei
vererbbarer Grundbesitz, das Leisten eines Bürgereides und die
Zahlung eines Bürgergeldes; Adlige waren davon ausgeschlossenen; bis
1814 war es Angehörigen der lutherischen Kirche vorbehalten. [nach:
Helmut Stubbe-da Luz, Bürgerrecht, in: Franklin Kopitzsch / Daniel
Tilgner (Hrsg.), Hamburg Lexikon, Hamburg 1998, S. 92f.] standen, zur
Sprache, die er mit einem historischen Rückblick verband. Der hier
ausgewählte Text aus der Denkschrift umreißt in knapper Form
Riessers Argumentation für die Gleichstellung der Juden. Er fordert
hier die „volle rechtliche Gleichstellung aller Staatsbürger ohne
Unterschied des Glaubens" als wichtige Voraussetzung für das Wohl des
Staates.
2018-04-06