„Von der Juden Wohnung“. Lutherisch-orthodoxe Positionen zum Zusammenleben von Juden und Christen

Jutta Braden

Quellenbeschreibung

Bei dem Textausschnitt handelt es sich um eine Passage aus dem 1644 von dem Pastor an der Hamburger St. Petrikirche Johannes Müller (1626–1672) als Nachschlagewerk auch für Nichttheologen veröffentlichten „Judaismus oder Judenthumb“. In diesem mehr als tausend Seiten umfassenden, von dem namhaften Hamburger Buchhändler Zacharias Hertel verlegten Werk spiegelt sich die in der lutherisch-orthodoxen Konfession des 17. Jahrhunderts vorherrschende Sichtweise auf das Judentum wider. Müllers „Judaismus“, 1707 von Hertels Erben in Hamburg zum zweiten Mal aufgelegt, wurde zu einem Standardwerk, das in der frühen Neuzeit Eingang in viele private Bibliotheken fand. Noch heute zählt dieses Buch zum Bestand vieler deutscher Universitätsbibliotheken. Der „Judaismus“ gilt daher als die bedeutendste unter den zahlreichen im 17. Jahrhundert publizierten Schriften gegen das Judentum. Die hier ausgewählten Auszüge aus dem einleitenden Kapitel („Von der Jüden Wohnung“) zum zweiten Teil des „Judaismus“ zeigen, dass sich Prediger wie Müller intensiv mit der grundsätzlichen Frage auseinandersetzten, ob Juden unter Christen leben dürften.
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Pastor Müller reagierte mit seiner Schrift auf die spezifischen Verhältnisse der Juden in Hamburg zu seiner Zeit. Neben einigen Juden aus dem mittel- und osteuropäischen Raum (Aschkenasen) waren dort seit Anfang des 17. Jahrhunderts auch sefardische Juden ansässig. Das waren Nachkommen vertriebener und teils zwangsgetaufter Juden von der Iberischen Halbinsel, die zum jüdischen Glauben ihrer Väter zurückgekehrt waren. Diese christlich sozialisierten und gebildeten Juden traten in Hamburg mit großem Selbstbewusstsein auf. Davon sah sich die über die Vorrangstellung des Luthertums in der Stadt wachende lutherisch-orthodoxe Geistlichkeit in besonderer Weise herausgefordert. Über eine Verteidigung der lutherisch-orthodoxen Glaubenslehre und der Entlarvung der jüdischen Religion als „Unglauben“ hinaus legte Müller im „Judaismus“ Anweisungen für einen aus damaliger theologischer Sicht korrekten Umgang mit Juden vor. Gerichtet waren diese auch an die politisch Verantwortlichen, den Senat und die Bürgerschaft in Hamburg, wo die lutherisch-orthodoxe Konfession den Rang einer Staatsreligion hatte. Religion und Politik waren in der frühen Neuzeit eng miteinander verzahnt. Daher spielten theologische Erwägungen eine wichtige Rolle, wenn es um Nichtlutheraner betreffende Fragen ging, wie zum Beispiel die der Zulassung von Juden oder auch Katholiken in der Stadt. Dem theologischen Ideal konfessioneller Konformität konnten allerdings ökonomische Interessen entgegenstehen. Wirtschaftliche Ziele verfolgte in Hamburg auch der Senat, als er Juden die Niederlassung in der Stadt ermöglichte. Diese gegensätzlichen theologischen und wirtschaftspolitischen Interessenlagen bildeten die Pole eines Spannungsfeldes, das während des 17. Jahrhunderts Anlass zu zahlreichen Konflikten über die Stellung der jüdischen Minderheit gab.

Der theologische Konflikt zwischen christlichem und jüdischem Glauben


Im vorliegenden Textausschnitt aus dem „Judaismus“ steht die Grundsatzfrage im Mittelpunkt, ob und unter welchen Bedingungen Juden unter Christen leben könnten. Die damit verbundene zentrale theologische Problematik benannte Müller gleich am Anfang: Die von der lutherisch-orthodoxen Theologie vermeintlich erkannte Gotteslästerung der Juden als Gefahr für das christliche Seelenheil. „[D]enn einmal ist gewiß“, konstatierte er, „daß die Juden (1.) Unsern Herrn Christu[s] un[d] seine Mutter die Jungfraw Mariam grewlich lästern“ (S. 1385). Diese Sichtweise wurzelte in der spannungsreichen Beziehung, die sich im Christentum im Verlauf seiner Geschichte zur jüdischen Religion entwickelt hatte. Eine Ursache dafür lag in den Lehrsätzen des christlichen Glaubens, die etwa von der Messianität Jesu, der göttlichen Trinität sowie von dem ‚neuen‘ Bund Gottes mit der Christenheit sprachen. Dieser sei mit der Ankunft Christi an die Stelle des ‚alten‘ Bundes Gottes mit dem jüdischen Volk getreten. Belege für diese Dogmen sahen Geistliche sogar in der (hebräischen) Bibel, die christologisch ausgelegt wurde, das heißt auf das Erscheinen Jesu als Erlöser der Menschheit. In der Konsequenz wurde Juden die Rolle ungläubiger Gotteslästerer zugeschrieben, die gegenüber der christlichen Glaubenswahrheit blind und verstockt seien. Ihre Zerstreuung über die Welt nach der Zerstörung des Tempels in Jerusalem wurde als Strafe Gottes dafür interpretiert, dass die Juden sich dem ‚rechten‘ christlichen Glauben verweigerten und an ihrem Glauben festhielten.

Müllers Bezug auf die antijüdischen Schriften Luthers und anderer Autoren


Im Hinblick auf die angeblichen jüdischen Blasphemien verwies Müller auf Luthers antijüdische Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ aus dem Jahr 1543. Luther hatte den christlichen Antijudaismus in seiner reformatorischen Lehre fortgeschrieben. Eine frühere Lutherschrift, die 1523 unter dem Titel „Daß Jesus ein geborner Jude sey“ erschienen war, hatte noch eine mildere, von der Hoffnung auf Bekehrung der Juden zu dem von ihm reformierten christlichen Glauben geprägte Haltung gezeigt. Spätere Äußerungen Luthers über das Judentum sind von einem scharfen Antijudaismus und dem Rückgriff auf antijüdische Mythen und Vorurteile des Mittelalters geprägt. Auch Müller bediente sich aus dem reichen Fundus antijüdischer Stereotype. Mit Legenden, wie zum Beispiel denen von jüdischen Brunnenvergiftungen oder Ritualmorden, bestärkte er die verbreitete Vorstellung jüdischer Feindseligkeit oder gar Mordlust gegenüber Christen. Auf diese Weise evozierte Müller ein Bild des Juden als Inbegriff des Bösen, Satanischen, Sündhaften und Ungläubigen.

Neben Luther berief sich Müller auch auf Schriften späterer lutherisch-orthodoxer Gelehrter über das Judentum, beispielsweise des Basler Orientalisten Johannes Buxtorff und des Gießener Theologen Christoph Helvicus. Darüber hinaus stützte er sich auf Schriften von Konvertiten aus dem Judentum, unter anderem auf solche von Antonius Margarita, Ernst Ferdinand Heß und Christian Gerson. Diese „bekehrten Juden“, wie Müller sie nannte (S. 1385), schrieben unter einem spezifischen Rechtfertigungsdruck, dem aufgrund ihrer Konversion bestehenden Zweifel an ihrer Glaubenstreue. Zum Beweis ihrer christlichen Glaubensüberzeugung bestätigten Konvertitenautoren deshalb christliche Vorurteile über das Judentum. Müller konnte sich so darauf berufen, dass Konvertiten in ihren Schriften „einmühtiglich“ jüdische Lästerungen des Christentums eingestehen würden.

Vorwürfe gegen die Juden in Hamburg


Inmitten des Sammelsuriums damals verbreiteter antijüdischer Stereotype, die Müller als Argumente gegen die Judenduldung heranzog (S. 1386–1387), sind auch Klagen erkennbar, die sich konkret auf die Juden in Hamburg bezogen. Dazu gehört das Missfallen, das er über die Publikation von Büchern durch Juden in Hamburg und Altona bekundete. Vermutlich bezog er sich dabei auf Bücher des sefardischen Arztes Benjamin Mussaphia. Dieser hatte 1640 eine Schrift veröffentlicht, in der er sich mit in der Bibel behandelten medizinischen Fragen beschäftigt hatte. Damit hatte sich Mussaphia aus geistlicher Sicht eine Deutungshoheit über das Alte Testament angemaßt, die allein Christen zustand. Ein weiterer Kritikpunkt, den Müller anbrachte, waren die religiösen Freiheiten der Sefarden in Hamburg, die diese in ihrem Unglauben bestärken würden. Tatsächlich wurden die Sefarden wegen ihres der städtischen Wirtschaft nützlichen Engagements im Groß- und Finanzhandel vom Hamburger Senat protegiert. Müller sah darin eine „Verblendung“ der politisch Verantwortlichen, die er auf Bestechung zurückführte. In Müllers Klagen über öffentlich hörbare synagogale Gesänge und sichtbar gefeierte jüdische Feste in der Stadt spiegelt sich das von lebendiger Frömmigkeit geprägte religiöse Leben der Sefarden wie in einem Zerrbild wider (S. 1387).

Müllers Argumente für die Duldung der Juden


Am Schluss seiner Argumentation gegen die Judenduldung thematisierte Müller die zahlreichen Vertreibungen von Juden im Verlauf der Geschichte (S. 1388–1389). Diesem deutlichen Fingerzeig auf eine mögliche Konsequenz aus den Gegenargumenten ließ er die Gründe folgen, die theologisch für die Judenduldung sprachen. Anknüpfend an die Sichtweise des frühen Luther führte er an erster Stelle, die biblische Verheißung einer künftigen Bekehrung der Juden zum Christentum (zum Beispiel in Römer 11, 25) an. „Sollen sie zu Christo bekehret werden“, argumentierte Müller, „so muß es ja durch Christen geschehen / [...] welches nicht geschehen könnte / wo man sie unter Christen gar nicht wohnen liesse“ (S. 1389). Theologisch weniger Gewicht kam den übrigen für die Judenduldung sprechenden Argumenten zu, die Müller heranzog, unter anderem ihre Rolle als Hüter der (hebräischen) Bibel oder als Exempel göttlicher Strafgewalt. Seine grundsätzliche Bejahung der Judenduldung knüpfte er allerdings an zahlreiche Bedingungen. Müller benötigte mehrere Seiten, um die umfangreichen religiös-sozialen Regelungen und Maßnahmen zu erläutern, die er zum Schutz des Christentums vor den angeblichen jüdischen Blasphemien sowie zur Wahrung der christlichen Vorrangstellung und zur Förderung der Bekehrung der Juden zum christlichen Glauben für erforderlich hielt (S. 1389–1390).

Dazu zählte das Synagogenverbot, unter dem Müller, wie er an anderer Stelle im „Judaismus“ darlegte, ein Verbot jeglicher religiöser Praxis nach jüdischem Ritus verstand. Untermauert wurde diese Forderung mit dem Appell Luthers, die „Synagogen“ und „Schulen“ der Juden mit „Fewer an[zu]stecken“ (S. 1391). Statt jüdische Riten und Gebräuche zu befolgen, sollten unter Christen lebende Juden, so Müllers Vorstellung, christliche Predigten besuchen und täglich von einem speziellen Geistlichen in der christlichen Glaubenslehre unterrichtet werden. Zum Schutz vor den jüdischen Gotteslästerungen hielt es Müller unter anderem auch für nötig, den Juden den Gebrauch ihrer Literatur (zum Beispiel den Talmud) (S. 1391) und das Schächten, also das Schlachten von Vieh nach jüdischem Ritus, zu verbieten (S. 1394).

Auf die Wahrung der theologisch gewollten Hierarchie zwischen beiden Religionen zielten weitere Vorgaben Müllers (S. 1392–1394), darunter beispielsweise die Verbote für Juden, eigenständig Recht zu sprechen, Grundeigentum zu erwerben und Christen als Dienstboten zu beschäftigen. Auch Ehrenämter, wie einige der Sefarden in Hamburg sie als Residenten auswärtiger Machthaber ausübten, sollten nach seiner Ansicht Juden nicht übernehmen dürfen (S. 1394). Auch sollte Juden Demut gelehrt werden, indem sie zum Tragen „besonderer Zeichen“ an der Kleidung („gelbe Ringlein“) verpflichtet würden. Müllers Forderung nach einem Wucherverbot für Juden und seine Warnung vor ihren angeblich falschen Eiden knüpften an alte judenfeindliche Stereotype an (S. 1393). Wie Luther zeigte er sich zudem ignorant gegenüber der Tatsache, dass den Juden infolge ihres Ausschlusses aus christlichen Zünften damals nur der kaufmännische Bereich offen stand. Mit der Diffamierung ihrer Haupterwerbstätigkeit in Handel und Geldgeschäften als „Müssiggang“ und dem Plädoyer dafür, dass Juden sich ihr täglich Brot durch körperliche Arbeit verdienen sollten, evozierte er ein verzerrtes Bild der realen Verhältnisse und Verantwortlichkeiten (S. 1392).

Judenfeindschaft versus wirtschaftliche Interessen


Müllers Ausführungen über die Judenduldung zeigen das für die lutherische Orthodoxie des 17. Jahrhunderts typische Bemühen, eine Synthese zwischen der anfänglich von Bekehrungshoffnung und später von Judenfeindschaft bestimmten Haltung Luthers herzustellen. Judenfeindschaft blieb darin das bestimmende Element. In Müllers theologischer Idealvorstellung war ein Leben von Juden nach den jüdischen Religionsgesetzen nicht vorgesehen, sondern ein auf ihre Metamorphose zu Christen zielendes Dasein unter christlicher Vorherrschaft. Aufgrund dieser judenfeindlichen Ideologie verwehrten verschiedene lutherische Städte in Deutschland, darunter zum Beispiel Nürnberg und Lübeck, Juden teils bis in das 19. Jahrhundert ein Wohnrecht.

Zwar wurde auch in Hamburg die Judenpolitik im 17. Jahrhundert von den Dogmen der lutherisch-orthodoxen Theologie beeinflusst. Aber wirtschaftliche Interessen verhinderten die Umsetzung der theologischen Vorgaben, wie etwa Müller sie formulierte. Denn in Hamburg hatte sich seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in den politisch maßgeblichen kaufmännischen Kreisen die wirtschaftspolitische Erkenntnis durchgesetzt, dass dort, wo „Frembde mit Gastfreundschafft und freiheit“ angelockt würden, „die furmenbsten Kauffstette, an Ehre, Macht und Gedey“ hinzugewonnen hätten  Zitiert nach Jutta Braden, Die Hamburger Judenpolitik und die lutherisch-orthodoxe Geistlichkeit im 17. Jahrhundert, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 89 (2003), S. 1-40, hier S. 2.. Diese ökonomisch motivierte Kehrtwende in der Hamburger Politik ermöglichte es, dass Anfang des 17. Jahrhunderts erstmals in der Geschichte der Stadt Juden dort zugelassen und ihre Lebensbedingungen religiös zwar restriktiv, wirtschaftlich aber liberal gestaltet wurden.

Auswahlbibliografie


Jutta Braden, Hamburger Judenpolitik im Zeitalter lutherischer Orthodoxie 1590–1710, Hamburg 2001.
Martin Friedrich, Zwischen Abwehr und Bekehrung. Die Stellung der deutschen evangelischen Theologie zum Judentum im 17. Jahrhundert, Tübingen 1988.
Thomas Kaufmann, Luthers Juden, Stuttgart 2014.
Referat für Christlich-jüdischen Dialog der Nordkirche in Kooperation mit der Arbeitsstelle für Reformationsjubiläum 2017 der Evangelisch Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) (Hrsg.), „Ertragen können wir sie nicht“ Martin Luther und die Juden. Begleitheft zur Ausstellung., Hamburg 2014.
Stefan Rohrbacher/Michael Schmidt, Judenbilder. Kulturgeschichte antijüdischer Mythen und antisemitischer Vorurteile, Reinbek bei Hamburg 1991.

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Zur Autorin

Jutta Braden, Dr. phil., ist Historikerin und Mitarbeiterin in einem Forschungsprojekt zur Geschichte der Judenmission in Hamburg an der Universität Hamburg in Kooperation mit dem Institut für die Geschichte der deutschen Juden. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Judenpolitik und jüdisch-christliche Konversionen in Hamburg in der frühen Neuzeit.

Zitationsempfehlung und Lizenzhinweis

Jutta Braden, „Von der Juden Wohnung“. Lutherisch-orthodoxe Positionen zum Zusammenleben von Juden und Christen, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, 22.09.2016. <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-63.de.v1> [19.03.2024].

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