Testament der Jitte bat Matthias Glückstadt, Altona 8.4.1774

Quellenbeschreibung

Jitte Glückstadt, eine ledige Altonaer Jüdin, ließ am 8.4.1774 ihr Testament niederschreiben. Durch ein Testament (von lateinisch testare = bezeugen) lässt sich regeln, was nach dem Tod mit dem eigenen Besitz geschehen und wie die Bestattung und Trauerfeier aussehen sollen. Dies machte auch Jitte Glückstadt. Zwei Männer kamen an ihr Krankenbett und ließen sich ihren letzten Willen diktieren. Das Testament, wie es heute erhalten ist, ist aber nicht das hebräische oder jiddische Original, sondern eine Übersetzung ins Deutsche. Dies ist erwähnenswert, da sich Hochdeutsch im 18. Jahrhundert noch nicht zur Umgangssprache unter den deutschen Juden entwickelt hatte. Die Übersetzung wurde für die nichtjüdischen Ämter nach dem Tod von Jitte Glückstadt am 8.7.1774 Das Todesdatum ist durch den erhaltenen Grabstein von Jitte Glückstadt bekannt. Siehe dazu die epigraphische Datenbank des Steinheim-Instituts zum Friedhof Hamburg-Altona, Königstraße (Grabstein von Jette bat Mattitjahu ben Mosche Elasar). angefertigt, damit auch die nichtjüdischen Altonaer verstehen konnten, welche Verfügungen Jitte getroffen hatte. Testamente von Jüdinnen und Juden wurden nur dann übersetzt und bei nichtjüdischen Behörden hinterlegt, wenn es hierfür auch einen Grund gab. Ein solcher Grund konnte sein, dass die Schulden den Nachlass überstiegen. Da dann einige Gläubiger, zu denen eben auch Nichtjuden zählen konnten, auf ihr Geld verzichten mussten, sollten diese auch darüber informiert sein, ob überhaupt ein nennenswerter Nachlass vorhanden war, aus dem die Schulden beglichen werden konnten.
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Empfohlene Zitation

Testament der Jitte bat Matthias Glückstadt, Altona 8.4.1774, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-42.de.v1> [19.03.2024].