Armen-Collegium der Deutsch-Israelitischen Gemeinde: „An ein verehrliches Vorsteher-Collegium der Deutsch-israelitischen Gemeinde“ (15.4.1863), Hamburg, S. 1-11

Quellenbeschreibung

Dieser als Broschüre gedruckte offene Brief muss im Zusammenhang mit der kurz zuvor erfolgten bürgerlichen Gleichstellung der Juden in Hamburg gesehen werden. Er dokumentiert ein damit verbundenes Problem, nämlich die Frage, ob es trotz der Emanzipation weiterhin ein separates jüdisches Wohlfahrtswesen geben sollte. Die Verfasser der Quelle waren alle Mitglieder des „Armen-Collegiums“ der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Dieses Gremium hatte die Oberaufsicht über die gemeindlichen Wohltätigkeitsaktivitäten. Adressat war das Vorsteher-Collegium der Gemeinde. Die Verfasser positionierten sich damit in der Debatte um die Zukunft der Gemeinde und vor allem ihrer Unterstützungsinstrumente, als die Verfassungsänderung von 1860 die Juden Hamburgs rechtlich mit Nichtjuden gleichstellte. Denn innerhalb des Gemeindevorstands herrschte Uneinigkeit darüber, ob die Fortführung eines separaten jüdischen Wohlfahrtswesens auch bei Abschaffung des Gemeindezwangs unbedingt nötig war. Eine Minorität unter den Vorstehern plädierte dafür, dass sich jüdische Bedürftige von nun an primär an die öffentliche Hand wenden sollten. Die Majorität sah dies anders, und der offene Brief reflektiert diese Meinung. Er verdeutlicht in besonders eindringlicher Weise, von welch überragender Bedeutung die jüdische Wohltätigkeit für den sozialen Zusammenhalt und die Identitätsbewahrung der Juden der Hansestadt war.
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Empfohlene Zitation

Armen-Collegium der Deutsch-Israelitischen Gemeinde: „An ein verehrliches Vorsteher-Collegium der Deutsch-israelitischen Gemeinde“ (15.4.1863), Hamburg, S. 1-11, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-26.de.v1> [25.04.2024].