Satzung des Vereins Israelitischer-humanitärer Frauen-Verein e.V. in Hamburg vom 19.3.1911, Hamburg 1912

Quellenbeschreibung

Der 1893 gegründete Israelitisch-humanitäre Frauenverein engagierte sich sowohl frauen- als auch sozialpolitisch in Hamburg, wobei er sich explizit an eine jüdische Zielgruppe wandte. Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um die gedruckte Satzung des Vereins vom 19.3.1911, die 1912 bei Martin Philipsen’s Buchdruckerei in Hamburg erschien. Das Dokument umfasst zwölf Seiten in Frakturschrift auf denen in 18 Paragraphen folgende Punkte behandelt werden: der Name und der Sitz des Vereins, sein Zweck, Fragen der Mitgliedschaft und der Beitragszahlung sowie die genaue Organisation des Vereins. Darunter fallen Regelungen über das Geschäftsjahr, den Vorstand, den Verwaltungsausschuss, die Schrift- und Kassenführung, die Mitgliederversammlung, die Satzungsänderung sowie die Auflösung des Vereins. Grund für den Neudruck der Satzung war die Aufnahme des Israelitisch-humanitären Frauenvereins in das Vereinsregister der Stadt Hamburg am 28.3.1911. 18 Jahre nach seiner Gründung hatte dieser jüdische Frauenverein damit sein Ziel erreicht, offiziell im öffentlichen Leben der Kommune verankert zu sein. Die Bedeutung, die die Aufnahme ins Vereinsregister hatte, zeigt sich auch daran, dass am Ende der Satzung die offizielle Aufnahmebestätigung abgedruckt ist.
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Empfohlene Zitation

Satzung des Vereins Israelitischer-humanitärer Frauen-Verein e.V. in Hamburg vom 19.3.1911, Hamburg 1912, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-127.de.v1> [16.04.2024].