Begriff der Schlüsseldokumente

Die Quellenedition stellt keinen geschlossenen Bestand bereit, vielmehr werden nach inhaltlichen Kriterien augsewählte Dokumente aus verschiedenen Archiven und Einrichtungen einbezogen. Für die Auswahl ist die Idee der „Schlüsseldokumente“ entscheidend.

Mit dem Begriff der „Schlüsseldokumente“ werden ausgewählte Quellen bezeichnet, die exemplarisch Einblick in historische Zusammenhänge und Ereignisse geben. Schlüsseldokumente werden gewissermaßen als „Türöffner“ verstanden, mit deren Hilfe man Geschichte einfacher verstehen kann. Es kann sich dabei sowohl um bekannte als auch um bislang wenig beachtete Quellen handeln, wobei auf die Repräsentativität des Gesamtkonvoluts geachtet wird.

Bei längeren Texten oder umfassenden Bilddateien/ audiovisuellen Dokumente werden zentrale Passagen für die Präsentation der Quelle in der Edition ausgewählt. Das Gesamtdokument kann zusätzlich bereitgestellt werden.

Zentral für die Auswahl der bereitgestellten Quellen, die Text-, Bild-, Ton- oder audiovisuelle Dokumente umfassen, sind folgende Kriterien:

die Quelle muss…

  • auf größere Geschichten verweisen/ Fragen aufwerfen
  • exemplarisch für ein größeres Konvolut an Quellen sein oder aufgrund ihrer Außergewöhnlichkeit etwas „Typisches“ erzählen
  • sich klar einordnen lassen, da umfassende Informationen zur Quelle (Entstehungszeitraum, Autor usw.) vorhanden sind

Die Entscheidung über die Aufnahme von Quellen als „Schlüsseldokumente“ wird von der Redaktion in enger Absprache mit dem/ der jeweiligen Autor/in und dem/ der zuständigen Herausgeber/in getroffen.