Debatten um jüdische Wohltätigkeit in Zeiten bürgerlicher Gleichstellung

Rainer Liedtke

Quellenbeschreibung

Dieser als Broschüre gedruckte offene Brief muss im Zusammenhang mit der kurz zuvor erfolgten bürgerlichen Gleichstellung der Juden in Hamburg gesehen werden. Er dokumentiert ein damit verbundenes Problem, nämlich die Frage, ob es trotz der Emanzipation weiterhin ein separates jüdisches Wohlfahrtswesen geben sollte. Die Verfasser der Quelle waren alle Mitglieder des „Armen-Collegiums“ der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Dieses Gremium hatte die Oberaufsicht über die gemeindlichen Wohltätigkeitsaktivitäten. Adressat war das Vorsteher-Collegium der Gemeinde. Die Verfasser positionierten sich damit in der Debatte um die Zukunft der Gemeinde und vor allem ihrer Unterstützungsinstrumente, als die Verfassungsänderung von 1860 die Juden Hamburgs rechtlich mit Nichtjuden gleichstellte. Denn innerhalb des Gemeindevorstands herrschte Uneinigkeit darüber, ob die Fortführung eines separaten jüdischen Wohlfahrtswesens auch bei Abschaffung des Gemeindezwangs unbedingt nötig war. Eine Minorität unter den Vorstehern plädierte dafür, dass sich jüdische Bedürftige von nun an primär an die öffentliche Hand wenden sollten. Die Majorität sah dies anders, und der offene Brief reflektiert diese Meinung. Er verdeutlicht in besonders eindringlicher Weise, von welch überragender Bedeutung die jüdische Wohltätigkeit für den sozialen Zusammenhalt und die Identitätsbewahrung der Juden der Hansestadt war.
  • Rainer Liedtke

Die neue Verfassung als Zäsur


Die 1860er-Jahre waren eine Zeit des Umbruchs für die Juden Hamburgs, was ursächlich auf die neue Verfassung des Stadtstaates von 1860 zurückzuführen war. Durch sie erhielten alle Einwohner ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit die volle rechtliche Gleichstellung. Mit der Abschaffung aller noch verbliebenen politischen und wirtschaftlichen Beschränkungen wurde für die Juden ebenfalls die Zwangsmitgliedschaft in einer Gemeinde aufgehoben. Für das jüdische Wohlfahrtswesen hatte die Gleichstellung eine kaum zu überschätzende Konsequenz: Die bislang institutionell separate Versorgung jüdischer Bedürftiger sollte mit sofortiger Wirkung aufhören. Von nun an sollten sich diese, wie alle Hamburger, ausschließlich an die Allgemeine Armenanstalt der Stadt wenden.

Ein paralleles jüdisches Wohlfahrtswesen


Diese Neuregelung stellte die Hamburger Juden vor ein erhebliches Problem. Die seit 1818 existierende Israelitische Armenanstalt, die zentrale jüdische Wohlfahrsorganisation, funktionierte bis dahin sehr gut und galt als erfolgreich. Sie war in ihrer Struktur und Wirkungsweise der Hamburgischen Allgemeinen Armenanstalt (gegründet 1788) nachempfunden, nur, dass sie ausschließlich für Juden tätig wurde. Die Israelitische Armenanstalt gewährte notleidenden Juden regelmäßige oder temporäre finanzielle Unterstützung, verteilte in mehreren Armenküchen Brot und Suppe, organisierte medizinische Behandlungen und war für die Unterbringung und Verpflegung jüdischer Waisen und Findelkinder zuständig. Mittellosen jüdischen Kranken wurde gegebenenfalls die Behandlung im Krankenhaus gezahlt.

Die jüdische Organisation war ein privater Verein, dessen Unterhalt überwiegend die Deutsch-Israelitische Gemeinde mittels einer Subvention bestritt. Sie wurde also nicht, wie die Allgemeine Armenanstalt, aus öffentlichen Mitteln finanziert. Neben dieser zentralen Institution jüdischer Wohltätigkeit existierten in den 1860er-Jahren mehrere Dutzend weitere Vereine, Stiftungen und Bruderschaften, in denen Juden sich organisierten, um andere Juden in verschiedenen Notlagen zu unterstützen. Insgesamt funktionierte dieses außerordentlich leistungsfähige jüdische Wohlfahrtswesen gut und deckte die Bedürfnisse notleidender Juden hervorragend ab.

Vorteile des „jüdischen Systems“


So argumentierten auch die Verfasser des „Mehrheitsvotums“, die sich gegen eine Abschaffung des separaten jüdischen Unterstützungssystems wandten. Besonders wichtig in der Argumentationskette war die Feststellung, dass die jüdischen Institutionen in erster Linie in der Prävention von Armut tätig waren und sehr persönliche Verhältnisse zu Bedürftigen pflegten. Die städtische Armenanstalt dagegen schreite erst dort ein, „wo bereits die äußerste Noth eingetreten und die Selbstständigkeit der Hülfesuchenden bereits geschwunden“ sei. Sie setze auf Abschreckung und lasse den engen Kontakt zwischen Armenpflegern und Schutzbefohlenen vermissen, der im jüdischen System so erfolgreich Missbrauch verhindern würde. Den Verfassern der Eingabe erschien es daher angemessen, dass der Staat seiner Verpflichtung, auch für die jüdischen Armen zu sorgen, durch Subventionierung der bestehenden jüdischen Einrichtungen nachkommen solle.

Kompromiss mit dem Hamburger Senat


Nach ausführlichen Verhandlungen zwischen Regierung und Gemeindevorstehern bestimmte eine Gesetzesnovelle einige Monate später einen Kompromiss. Jeder bedürftige Hamburger, gleich welcher Religion, müsse Zugang zu den Leistungen der Allgemeinen Armenanstalt haben. Ein separates jüdisches Wohlfahrtswesen, an das sich zuvor alle Juden zwangsweise wenden mussten, wurde abgeschafft. Gleichzeitig erklärte der Hamburger Senat jedoch, dass er den Fortbestand eines freiwilligen jüdischen Unterstützungssystems ausdrücklich begrüße. Dieses könne allerdings nicht mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden. Die 1867 revidierten Statuten der Deutsch-Israelitischen Gemeinde trugen dem Rechnung, indem sie festhielten, dass die jüdische Wohlfahrtsarbeit zwar wie bisher weitergeführt werden solle, zugleich jedoch die Hamburger Juden, wie alle anderen Bürger der Stadt, prinzipiell Hilfe der öffentlichen Unterstützungsorgane in Anspruch nehmen sollten. Faktisch änderte sich also wenig.

Gründe für ein konfessionelles Wohlfahrtswesen


Warum wurde derartig viel Wert auf die Fortführung eines separaten, privat organisierten, außerordentlich kostspieligen jüdischen Unterstützungswesens auch nach der bürgerlichen Gleichstellung der Juden gelegt? Die Notwendigkeit, jüdische Speisegesetze einzuhalten oder religiöse Feiertage gebührend zu berücksichtigen, ist dabei kaum relevant, denn die überwiegende Mehrheit der Institutionen war in Bereichen tätig, in denen dies keine Rolle spielte. Ein Blick auf die Katholiken, die zweite religiöse Minderheit der Hansestadt zeigt, dass auch der Hinweis darauf, dass Wohltätigkeit insgesamt stark konfessionell organisiert war, wenig weiterhilft. Die Hamburger Katholiken, die im Laufe des 19. Jahrhunderts die Juden zahlenmäßig überholten, verfügten nur über wenige, größtenteils kirchlich geführte Unterstützungsorganisationen und waren in der Armenpflege ganz überwiegend auf öffentliche Mittel angewiesen. Auf der Suche nach Gründen darf sicherlich nicht vergessen werden, dass viele finanziell besser gestellte Hamburger Juden aus moralischen und traditionellen Erwägungen heraus, notleidende Glaubensgenossen gut versorgt sehen wollten. Das gut ausgebaute und seit langen Jahren existierende jüdische Wohlfahrtswesen schien dafür am besten geeignet. Allerdings müssen noch drei andere, wesentlich bedeutsamere Umstände Berücksichtigung finden.

Wohlfahrtswesen als gesellschaftlicher Rahmen des Bürgertums


Erstens waren die Israelitische Armenanstalt wie auch die zahlreichen kleineren jüdischen Wohlfahrtsorganisationen und das differenzierte jüdische Vereinswesen insgesamt immens wichtige Instrumente für die Regulierung sozialer Beziehungen, einschließlich der Statusbestimmung innerhalb der jüdischen Gemeinde. Das Vereinswesen des 19. Jahrhunderts war von zentraler Bedeutung für die Formation und Abgrenzung des Bürgertums. Es zementierte Klassenzugehörigkeit, prägte Verhaltensnormen und verteilte Macht und Einfluss. Dem Bürgertum angehörige Juden wie Nichtjuden nutzten Vereine und Wohlfahrtsorganisationen zur Definition ihrer gesellschaftlichen Position; die Hamburger Juden taten dies jedoch ganz überwiegend in einer eigenen jüdischen Sphäre. Wäre der wichtigste Bestandteil dieser Sphäre, die separate jüdische Wohlfahrt, in den 1860er-Jahren verschwunden, wäre mit einem Mal der Rahmen entfallen, innerhalb dessen Hierarchien unter den jüdischen Bürgern der Stadt definiert wurden. Die Argumentation, dass hilfsbedürftige Juden es vorzögen, sich an Organisationen zu wenden, die „von ihren eigenen Leuten“ geleitet werden, muss in diesem Kontext verstanden werden.

Wohltätigkeit als Strategie der Identitätsbewahrung


Zweitens sollte beachtet werden, dass Engagement in der Wohltätigkeit für alle Angehörigen des Bürgertums Teil ihrer bürgerlichen Gemeinschaftsidentität war; in der jüdischen Sphäre stiftete es darüber hinaus eine jüdische Gemeinschaftsidentität. Diese war in der Postemanzipationszeit einer radikalen Neudefinition unterworfen. Sich in Gemeinschaft mit anderen Juden um hilfsbedürftige Glaubensbrüder zu kümmern, stärkte die jüdische Gruppenidentität und schuf ein Gefühl der Zusammengehörigkeit in einer Zeit, in der sich auch die jüdische Welt zunehmend säkularisierte. Hier blieb eine Sphäre bestehen, in der man in einer gesellschaftlich hoch angesehenen Weise „jüdisch“ sein konnte. Dazu passt, dass in den Statuten der Unterstützungsorgane meist an exponierter Stelle jüdische ethische Prinzipien aufgelistet wurden. So sollte verdeutlicht werden, dass man sich hier auf einem traditionellen jüdischen Feld bewegte, auch wenn in der Realität ganz überwiegend moderne und effiziente Methoden der Mittelvergabe verwendet wurden. Insofern muss die organisierte Wohlfahrt als eine wichtige alternative Strategie der Identitätsbewahrung für Juden betrachtet werden, die Teil des vielgestaltigen deutschen Bürgertums waren bzw. werden wollten. In der Emanzipations- und Postemanzipationszeit wirkten Faktoren des Zusammenhaltes und der Auflösung auf das deutsch-jüdische Bürgertum ein. Mehr und mehr Juden betrachteten sich lediglich als Angehörige einer Konfessionsgemeinschaft, deren einziges Unterscheidungsmerkmal zu Nichtjuden die Religion war. Gleichzeitig ging das Interesse an religiösen Handlungsformen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts rapide zurück. In der Öffentlichkeit waren es insofern in erster Linie nichtreligiöse Vereine, von denen die meisten wiederum soziale Zwecke verfolgten, die das Jüdischsein der Mehrheit der Juden bestimmten und jüdischen Zusammenhalt boten. Dies schloss nicht nur jene ein, die sich aktiv wohltätig engagierten, sondern erstreckte sich auf die Gemeinde insgesamt, da hier Gebende und Nehmende miteinander verbunden waren. Die mindestens stillschweigende Tolerierung, meist jedoch offene Anerkennung des gut funktionierenden jüdischen Versorgungssystems von nichtjüdischer Seite verstärkte diesen Zusammenhalt erheblich.

Jüdisches Wohlfahrtswesen als Argument für die Emanzipation


Drittens muss berücksichtigt werden, dass die Existenz einer separaten jüdischen Wohltätigkeit im gesamten Emanzipationsprozess von Nichtjuden sehr positiv bewertet wurde. Mehr noch, sie war ein wichtiges quid pro quo im langwierigen Prozess der bürgerlichen Gleichstellung. Gewissermaßen als „Gegenleistung“ für den Erhalt der Gleichstellung war die jüdische Armenfürsorge ein integraler Bestandteil der Emanzipationsideologie. Indem sie ihre „eigenen Armen“ den öffentlichen Kassen nicht zur Last fallen ließen, erwiesen sich Juden als der Emanzipation würdig. Dies erklärt in Hamburg wie anderen Ortes die freiwillige Fortführung des 1860 offiziell abgeschafften Zwangsregiments. Es war der Mehrheit der Juden klar, dass es besser war, nicht die gleichen Privilegien in Anspruch zu nehmen wie ihre nichtjüdischen Mitbürger, obwohl sie diesen nun formal gleichgestellt waren. Dennoch darf dies nicht lediglich als Ausdruck jüdischer Sorge vor dem Schüren von Ressentiments betrachtet werden.

Fortbestand einer jüdischen Sozialsphäre


Die Hamburger Juden sahen sich mit antijüdischen Vorurteilen und Anfeindungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen konfrontiert. Die Abgrenzung des organisierten jüdischen Lebens war jedoch nicht in erster Linie eine Abwehrreaktion, sondern eine positive Manifestation des Jüdischseins des selbstbewussten jüdischen Bürgertums der Stadt. Die Wohltätigkeit stand im Zentrum der jüdischen Selbsterhaltung, nicht – oder jedenfalls nicht primär – als Selbstverteidigung gegen Angriffe von außen definiert, sondern als Versuch, während der rapiden und umfassenden Transformation jüdischer Existenz im 19. Jahrhundert und darüber hinaus eine säkulare jüdische Identität aufzubauen und zu erhalten. Das äußerst erfolgreiche jüdische Unterstützungswesen trug entscheidend dazu bei, dass sich eine distinktive jüdische Sozialsphäre auch in der Postemanzipationszeit erhalten konnte. Diese war nötig, um das empfindliche soziale Gleichgewicht innerhalb der jüdischen Gemeinschaft auszubalancieren. Nur wenigen Juden oder Nichtjuden kam in den Sinn, dass dies die Integration der Minorität auch behindern könnte, denn Unterstützung der „eigenen Armen“ galt als angemessen und erstrebenswert für diese gesellschaftliche Gruppe, die generell als „separat“ empfunden wurde.

Auswahlbibliografie


Christoph Sachße / Florian Tennstedt, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum 1. Weltkrieg, Stuttgart u. a. 21998.

Dieser Text unterliegt den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Unter Namensnennung gemäß der Zitationsempfehlung darf er in unveränderter Form für nicht-kommerzielle Zwecke nachgenutzt werden.

Zum Autor

Rainer Liedtke (Thema: Organisationen und Institutionen), Prof. Dr. phil., ist Professor für europäische Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts an der Universität Regensburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind: vergleichende europäische Geschichte und Stadtgeschichte sowie jüdische Geschichte, britische Geschichte und die Geschichte des neuzeitlichen Griechenlands.

Zitationsempfehlung und Lizenzhinweis

Rainer Liedtke, Debatten um jüdische Wohltätigkeit in Zeiten bürgerlicher Gleichstellung, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, 30.05.2018. <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-27.de.v1> [19.04.2024].

Dieser Text unterliegt den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Unter Namensnennung gemäß der Zitationsempfehlung darf er in unveränderter Form für nicht-kommerzielle Zwecke nachgenutzt werden.